Diplomierung


Bezeichnung des Diplomgrades

Den Absolventen des am Fachbereich Sozialverwaltung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern angebotenen Studienganges wird nach bestandener Qualifikationsprüfung gemäß der Verordnung über die Verleihung von Diplomgraden nach dem Gesetz über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (Diplomierungsverordnung BayFHVR) ein Diplomgrad verliehen.

Hierüber wird eine entsprechende Urkunde ausgestellt.

Die Diplombezeichnung lautet:

Diplom-Verwaltungswirtin (FH)

bzw.

Diplom-Verwaltungswirt (FH)


Verleihung

Der Fachbereich verleiht den Studierenden im Namen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern den Diplomgrad nach bestandener Qualifikationsprüfung im Rahmen einer Festveranstaltung im Rathausprunksaal der Stadt Wasserburg am Inn.