Zugangsvoraussetzungen

Regelbewerber

Grundlegende Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für eine Tätigkeit als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) im Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei der bayerischen Justiz (berufliche Anforderungen, Einstellungsvoraussetzungen) finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Das Studium am Fachbereich Rechtspflege setzt die Einstellung (= Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf) beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz voraus. Dieses weist die Anwärter sodann der Hochschule zum Studium zu. Ein unmittelbarer Zugang zum Studium am Fachbereich Rechtspflege ist nicht möglich. Das Anforderungsprofil für Studierende an der Hochschule für den öffentlichen Dienst finden Sie auf der Homepage der Zentralverwaltung.

Voraussetzung für die Einstellung beim Staatsministerium ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens beim Bayerischen Landespersonalausschuss, an dem alle Bewerber teilnehmen müssen. Weitere Informationen (u. a. Bedarf der einzelnen Einstellungsbehörden, elektronisches Anmeldeformular und Literaturhinweise zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung) sind auf der Internetseite des Landespersonalausschusses veröffentlicht.

Bitte beachten Sie: Der Landespersonalausschuss hat eine Ausnahmeregelung bekanntgemacht (vgl. BayMBl. 2022 Nr. 764 vom 30. Dezember 2022), wonach Einstellungsbehörden bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren berücksichtigen können, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben. Von dieser Regelung wird vom StMJ als Einstellungsbehörde für die Fachrichtung Justizvollzug Gebrauch gemacht. Sofern Bewerberinnen oder Bewerber nicht am aktuellen Auswahlverfahren (LPA-Test im Oktober 2024 für die Fachrichtung Justizvollzug), aber an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben, müssen die Bewerbungsunterlagen (LPA-Zeugnis der erfolgreichen Teilnahme an einem der drei vorangegangenen Verfahren sowie Lebenslauf) der Einstellungsbehörde nach Möglichkeit bis zum 1. März 2025 (Fachrichtung Justizvollzug) vorliegen.

Der Freistaat Bayern als Arbeitgeber und Dienstherr zeichnet sich bereits seit Jahren durch seine moderne und soziale Beschäftigungspolitik aus und legt auf barrierefreie Arbeitsplätze großen Wert. Informationen zu den Chancen einer Ausbildung für Menschen mit Behinderung beim Freistaat Bayern finden Sie hier. 

Zur Feststellung der Eignung lädt das Bayerische Staatsministerium der Justiz interessierte Bewerberinnen und Bewerber ergänzend zu dem bereits absolvierten schriftlichen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses zu gesonderten Vorstellungsgesprächen ein. Die Gespräche für eine Einstellung finden an der bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing statt.
 
Nähere Auskünfte zu den aktuellen Einstellungsmöglichkeiten können jederzeit auch telefonisch erholt werden unter Tel.: 09421/545-305 oder -401.


Ausbildungsqualifizierung

Für Beamte der 2. Qualifikationsebene im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, denen in der dienstlichen Beurteilung die Eignung zur Ausbildungsqualifizierung in die dritte Qualifikationsebene zuerkannt wurde und die zum Studium zugelassen werden möchten, wird vom Staatsministerium der Justiz jährlich im Frühjahr ein Zulassungsverfahren durchgeführt. Näheres ist in §§ 42 ff. FachV-J geregelt. 

Ansprechpartner:
Frau Wehrmann
Tel.:     089 5597- 2674
Email: