Berufsbild

Der Beruf des Rechtspflegers ist im Rahmen der Berufsbilder des öffentlichen Diensts etwas ganz Besonderes, denn Rechtspfleger-/innen sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden, § 9 Rechtspflegergesetz. Sie entscheiden in ihrem Aufgabenbereich wie ein Richter sachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Mit ihrem täglichen Einsatz vor Ort und ihrer zuverlässigen Arbeit stärken sie in besonderer Weise das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren der Justiz und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Rechtsfrieden.

Rechtspfleger-/innen sind bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen sehr vielseitige Aufgaben wahr, die ihnen durch das Rechtspflegergesetz  übertragen sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um ehemals dem Richter obliegende Geschäfte.

Zu den wichtigsten Aufgabengebieten des Rechtspflegers zählen:

Freiwillige Gerichtsbarkeit
Rechtspfleger führen selbstständig Grundbücher (für Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurechte und deren Belastungen) und sonstige öffentliche Register, wie etwa das Handels-, Genossenschafts- oder das Vereinsregister. Dabei sind sie ein wichtiger Faktor für die Verlässlichkeit des Immobilienverkehrs bzw. die Sicherheit des kaufmännischen Rechtsverkehrs.

Bei den Familien- und Betreuungsgerichten überwachen Rechtspfleger die Tätigkeit der sorgeberechtigten Eltern oder Vormünder bzw. der Betreuer für Volljährige, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Sie schützen das Wohl von Kindern bzw. Betreuten insbesondere im Bereich der Vermögenssorge und erteilen im Einzelfall erforderliche Genehmigungen, um Geschäfte wirksam werden zu lassen. Auch für Unterhaltssachen sind Rechtspfleger teilweise zuständig.

Im Nachlassverfahren prüfen Rechtspfleger die Erbfolge, verwahren und eröffnen Testamente, erteilen Erbscheine. Damit sorgen sie für die Durchsetzung des letzten Willens von Verstorbenen. Daneben beurkunden sie Erbschaftsausschlagungen und kümmern sich um die Sicherung von Nachlässen.

Zwangsvollstreckung

Bei den Vollstreckungsgerichten sorgen Rechtspfleger für die Durchsetzung von Urteilen oder Beschlüssen und so für das Funktionieren des Rechtsstaats.

In der allgemeinen Vollstreckung liegt der Schwerpunkt auf der Pfändung von Forderungen, insbesondere Arbeitseinkommen sowie der Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen.

In der Immobiliarvollstreckung obliegt dem Rechtspfleger die Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung von Grundstücken.

Daneben ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen und Privatpersonen weitgehend dem Rechtspfleger übertragen, sobald der Richter den Eröffnungsbeschluss erlassen hat. Er leitet die Gläubigerversammlungen und sorgt für eine gerechte Verteilung des vorhandenen Schuldnervermögens auf die Gläubiger.

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten / Strafsachen

In Zivilsachen sind Rechtspfleger insbesondere auf den Gebieten der Kostenfestsetzung, der Prozesskostenhilfe, der Beratungshilfe sowie für die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen tätig. Im gerichtlichen Mahnverfahren entscheiden Rechtspfleger über die Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden.

Ferner sind Rechtspfleger bei den Rechtsantragstellen der Gerichte beschäftigt, wo sie in Zivil- und Strafsachen Anträge und Rechtsmittel von Rechtsuchenden zu Protokoll nehmen. Damit helfen sie, die Rechte der Bürger zu wahren.

Staatsanwaltschaften

Hier leiten Rechtspfleger die Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen. Sie laden bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt und überwachen den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit. Außerdem können sie gegen säumige Verurteilte (Vollstreckungs-)Haftbefehle erlassen.

Außerdem sind sie im Bereich der Vermögensabschöpfung tätig und unterstützen damit die effektive Bekämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten im Bereich der Terrorismusfinanzierung, der Organisierten Kriminalität und der Korruption.

Justizverwaltung
Als Beamten der dritten Qualifikationsebene werden Rechtspflegern auch vielfach Verwaltungsaufgaben übertragen. In der Gerichtsverwaltung reichen die Aufgaben von der Ausbildung, dem Haushalt, der Informationstechnik oder Planung/Organisation bis hin zur Gruppen- oder Geschäftsleitung einer Justizbehörde.

Anlässlich der Woche der Justiz wurde eine anschauliche Powerpoint-Präsentation zusammengestellt, die Sie hier in aktualisierter Form (Stand: 2021) als PDF herunterladen können.

Weiterführende Informationen zum Berufsbild können dem Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit sowie einem Videobeitrag entnommen werden.