Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen für ein Studium sind für die Abiturienten neben der deutschen Staatsangehörigkeit die (in Bayern anerkannte) unbeschränkte Fachhochschulreife oder Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.
Die Prüfungsteilnehmer haben in der Ausleseprüfung nachzuweisen, dass sie über eine vertiefte Allgemeinbildung, über logisches, strukturelles Denkvermögen und über Sprachfertigkeit verfügen, Konzentrationsfähigkeit besitzen und belastbar sind.
Dabei sind insbesondere Kenntnisse nachzuweisen
- in den Bereichen Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft und Recht (Grundlagen), sowie
- über die staatliche und politischen Grundlagen Bayerns, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, sowie
- über zeitgeschichtliche Ereignisse, Kultur und Politik
Die Prüfungszeit beträgt mindestens 4 Stunden.
Für die Bewerber in den Polizeivollzugsdienst gilt als Höchstaltersgrenze das vollendete 26. Lebensjahr. Zusätzlich sind für die Übernahme in den gehobenen Polizeivollzugsdienst besondere Eignungsvoraussetzungen für diese Laufbahn (z.B. gesundheitliche Eignung, sportliche Leistungen, soziale Kompetenz) erforderlich. Diese besondere Eignung für den Polizeivollzugsdienst wird erst nach dem Auswahlverfahren festgestellt.
1. Zulassung gehobener Dienst (allgemeine Voraussetzungen )
Zum Auswahlverfahren für den gehobenen nichttechnischen Dienst wird auf Antrag zugelassen, wer
die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
die unbeschränkte Fachhochschulreife oder Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand aufweist und
am Einstellungsstichtag die für die staatlichen Verwendungsbereiche jeweils festgesetzten Höchstaltersgrenzen (für Bewerber für den Polizeivollzugsdienst gilt als Höchstaltersgrenze das vollendete 26. Lebensjahr) nicht überschreitet.
Die bisher geforderte Durchschnittsnote von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache ist als Zulassungsvoraussetzung weggefallen.
Sollten Sie zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen noch Fragen haben, setzen Sie sich bitte unmittelbar mit der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses in Verbindung.
2. Auswahlverfahren
Nach der Verwaltungsvorschrift sind in das Auswahlverfahren für den gehobenen nichttechnischen Dienst die Schulnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache nach Wahl einzubeziehen. Diese Noten sind maßgebend für die Zulassung zur Ausleseprüfung und damit auch für die Zulassung zum Auswahlverfahren.
Grundsätzlich sind die Noten des Abschlusszeugnisses für die Bildung der Durchschnittsnote heranzuziehen. Als solches ist u.a. das Zeugnis der unbeschränkten Fachhochschulreife oder einer (in Bayern) anerkannten Hochschulreife anzusehen. Wenn Sie allerdings zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch kein Abschlusszeugnis besitzen, weil Sie z.B. noch die Schule besuchen, und damit auch noch nicht den notwendigen Bildungsabschluss erworben haben, dann genügen die Noten des letzten vor Ablauf der Meldefrist zum Auswahlverfahren von der Schule ausgehändigten Jahreszeugnisses.
Wird die Übernahme in den gehobenen Polizeivollzugsdienst angestrebt, empfiehlt es sich, wegen der besonderen Eignungsvoraussetzungen für diese Laufbahn (z.B. gesundheitliche Eignung, soziale Kompetenz), zusätzlich auch Verwendungswünsche für sonstige nichttechnische Bereiche anzugeben. Die Eignung für den Polizeivollzugsdienst wird nämlich erst nach dem Auswahlverfahren festgestellt.
Einstellungsbehörde ist das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei, Pödeldorfer Str. 77/79, 96052 Bamberg, Telefon 0951/93310. Dort erhalten die Bewerber jederzeit Informationen über weitere Einzelheiten wie spätere Verwendungsmöglichkeiten, Bezüge, Befreiung vom Wehrdienst, freie Heilfürsorge u.a.
3. Antrag auf Zulassung
Die Zulassung zum Auswahlverfahren für den gehobenen nichttechnischen Dienst ist zu beantragen, unabhängig davon, ob die Einstellung im staatlichen oder nichtstaatlichen Bereich angestrebt wird. Zu beachten ist hier, dass der Zulassungsantrag (siehe Auswahl Gehobener Dienst - Antrag) für den staatlichen Bereich unmittelbar an die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses zu richten ist.
Voraussichtlich jeweils im August erhalten alle Bewerber, die sich rechtzeitig angemeldet haben, eine Zwischenmitteilung über den Eingang ihres Zulassungsantrags. Die Zulassungsbescheide bzw. Einladungen zur Ausleseprüfung werden in der Regel ab etwa Anfang Oktober zugestellt.
Die Ausleseprüfung für den staatlichen wie nichtstaatlichen Bereich findet meistens Mitte Oktober statt. Sollte Ihnen trotz rechtzeitiger Antragsstellung und nach Erhalt der Zwischenmitteilung bis Anfang Oktober keine entsprechende Nachricht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses in Verbindung. Gegebenenfalls müssen Sie dabei die rechtzeitige Antragstellung nachweisen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Versäumnis des Prüfungstermins eine Nachholung der Ausleseprüfung nicht möglich ist.
Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird den Teilnehmern am Auswahlverfahren voraussichtlich etwa Mitte Dezember mit Note, Platznummer und einem Hinweis darauf mitgeteilt, ob bzw. mit welchem Einstellungsangebot zu rechnen ist.
4. Studiendauer u.a.
Beim Fachbereich Polizei wird für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (Schutz- oder Kriminalpolizei) ausgebildet. Wegen des späteren möglichen Übertritts vom (uniformierten) Polizeivollzugs- zum Kriminaldienst und umgekehrt sind keine eigenen Fachrichtungen eingerichtet.
Das Studium gliedert sich für Abiturienten in das Grundpraktikum I und das Grundpraktikum II, das Grundstudium, das Hauptpraktikum sowie das Hauptstudium. Das Grundpraktikum II wird bei der Bereitschaftspolizei absolviert. Beim Hauptpraktikum wird eine heimatnahe Ausbildung angestrebt. Studienorte sind Fürstenfeldbruck und Sulzbach-Rosenberg.
Am Ende des dreijährigen Studiums an der Bay. FHVR - Fachbereich Polizei ist eine Anstellungsprüfung abzulegen, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Der schriftliche Teil umfasst fünf Aufgaben von jeweils 5 Stunden Dauer. Nach bestandener Anstellungsprüfung (Laufbahnprüfung) erhalten die Absolventen der Bay. FHVR - Fachbereich Polizei den Diplomgrad.
Die Diplomierungsbezeichnung lautet wie in den meisten Fachrichtungen "Diplom-Verwaltungswirt (FH) / Diplom-Verwaltungswirtin (FH)".
Internetangebot des Bayerischen Landespersonalausschusses

