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Aufgaben des Fachbereiches Polizei
Der Fachbereich Polizei ist eine auf fachlicher Gliederung beruhende Organisationseinheit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (BayFHVR).
Er erfüllt für seine Fachrichtungen die Aufgaben der BayFHVR, die ihre Rechtsgrundlage im Gesetz über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtsprechung in Bayern (BayFHVRG) haben.
Im Rahmen dieser Aufgabenstellung ist der Fachbereich zuständig für die:
- Ausbildung der Beamten zur 3. Qualifikationsebene (Kommissarslaufbahn)
- Ausbildung der Beamten der 3. Qualifikationsebene zur 4. Qualifikationsebene im ersten Studienjahr

